Unsere Argumente von A-Z
Der Schutz und die Rechte des Opfers von Verbrechen gehören in den Mittelpunkt des Strafverfahrens. Im Strafverfahren muss daher ein möglichst schonender Umgang mit Gewaltopfern im Vordergrund stehen. Jeder an einem Strafverfahren Beteiligte hat Anspruch auf einen fairen Umgang. Das Opfer von Gewalttaten muss als eigenständige Rechtspersönlichkeit mit eigenen subjektiven Rechten ausgestattet werden. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert eine stärkere Verankerung des Opferschutzes auch im Jugendstrafverfahren. Eine stärkere Akzentuierung der Opferinteressen ist geeignet, die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein bei jugendlichen Straftätern zu fördern. Engagierte Bürger, die sich Straftätern in den Weg stellen und versuchen den Opfern zu helfen, riskieren dabei oft, selbst Opfer einer Gewalttat zu werden. Das Engagement der Bürger gegen Gewalt zeigt, dass die Zivilgesellschaft funktioniert. Der Staat muss dieses Bürgerengagement honorieren. Die Opfer dürfen mit den Folgen der Tat nicht allein gelassen werden. Sie brauchen schnell und ohne bürokratische Hürden Beistand und Hilfe.