Unsere Argumente von A-Z
Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Teil der Gegenwart und sie sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Es ist daher im ureigensten Interesse des Staates, kinderfreundliche Strukturen zu schaffen, zu fördern und den Bedürfnissen der Kinder in allen Lebensbereichen besondere Bedeutung und Beachtung beizumessen. Die FDP-Bundestagsfraktion will, dass Kinder und Jugendliche aktiv in die Gestaltung ihrer Lebenszusammenhänge einbezogen werden, etwa durch Teilnahme an Jugendforen, Kinderversammlungen, Engagement in Schülervertretungen, Orts-, Kreis- und Bundesjugendringen, Jugendparlamenten, Jugendorganisationen sowie in Parteien und Verbänden. Nur gute und ausreichende Bildungs- und Ausbildungsangebote schaffen Chancengleichheit beim Start in das eigenständige und verantwortliche Leben in unserer Gesellschaft. Gerade der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss uns am Herzen liegen. Die FDP-Bundestagsfraktion will, dass die Kinder und Jugendhilfe in regelmäßigen Abständen anhand von Qualitätsstandards evaluiert sowie die Prävention ausgebaut wird.
Allen Kindern Chancengerechtigkeit und Perspektiven zu bieten, ist Ziel unserer liberalen Politik. Denn nur so kann Kinderarmut präventiv begegnet werden. Die soziale Lage der Eltern darf nicht über den Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen entscheiden. Bildung von Beginn an, bereits im Kleinkindalter, ist der entscheidende Faktor für Chancengerechtigkeit. Zudem müssen die Beschäftigungschancen der Eltern verbessert werden. Aus diesem Grund setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion für einen sofortigen, flächendeckenden Ausbau an hochwertigen Betreuungplätzen ein. So können Kinder frühzeitig gefördert werden und Eltern wird die Möglichkeit gegeben, Beruf und Familie vereinbaren zu können.
Die Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern. Beide Elternteile sollen im Sinne einer Wahlfreiheit frei entscheiden können, inwieweit sie ihr Kind zu Hause selbst betreuen oder ein Angebot der Kinderbetreuung in Anspruch nehmen möchten. Dies setzt voraus, dass die verschiedensten Formen der Tagesbetreuung auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Ein zügigerer Ausbau der Kindertagesbetreuung wird aber nur dann erreicht werden, wenn private Initiativen wie Elternvereine, privat-gewerbliche Einrichtungen und Betriebe verstärkt Kindertagesbetreuung, vor allem im Krippenbereich, anbieten. Die FDPBundestagsfraktion will daher, dass private und privat-gewerbliche Träger einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlicher Förderung haben. Für uns steht das Kind im Mittelpunkt. Deshalb ist es sinnvoller, für jedes Kind Bildungs- und Betreuungsgutscheine einzuführen (Subjektförderung), statt Einrichtungen zu unterstützen (Objektförderung). Die Einführung eines Betreuungsgeldes lehnt die FDP ab. Das pädagogische Personal im Bereich der Kindertagesbetreuung muss ferner so aus- und weitergebildet werden, dass es den gewachsenen Ansprüchen an die vorschulische Bildung und Betreuung gerecht werden kann.
Die FDP setzt sich für die Stärkung der Kinderrechte ein. Das Grundgesetz berechtigt und verpflichtet vorrangig Mütter und Väter, für ihre Kinder zu sorgen und legt zugleich dem Staat die Pflicht auf, über die Ausübung von Elternrecht und Elternpflicht zu wachen. Kinder sind eigene Persönlichkeiten mit eigenen Pflichten – aber vor allem eigenen Rechten. Kinder haben ein Recht auf bestmögliche Bildung, Erziehung und Betreuung. Diese Rechte müssen im Bewusstsein der Erwachsenen stärker verankert werden. Nur so können in allen Bereichen – insbesondere bei Schutz-, Förder- und Partizipationsrechten – kindgerechte Lebensverhältnisse geschaffen werden. Kinder sind durch die Gesellschaft bestmöglich vor Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch zu schützen und im Rahmen des Jugendschutzes vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl zu bewahren. Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe müssen bei Kindeswohlgefährdung angehalten werden, sich ein umfassendes Bild über den Lebensalltag von Kindern im Familienkontext zu bilden und frühzeitig präventive Hilfe anzubieten. Zur Stärkung der Kinderrechte gehört ferner, die deutsche Vorbehaltserklärung gegenüber dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurückzunehmen und ein Individualbeschwerdeverfahren im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention einzuführen.
Bildung beginnt nicht erst mit der Einschulung, denn Kinder lernen von Geburt an. Bei der Wissens- und Kompetenzvermittlung im vorschulischen Bereich spielen neben den Elternhäusern die Kindertagesstätten die entscheidende Rolle. Sie sollen Individualität und Kreativität der Kinder fördern und dazu beitragen, die Voraussetzungen für den Schulbesuch zu schaffen. Damit dieser Anspruch Wirklichkeit wird, müssen wir die Kindertagesstätten in ihrer Arbeit entsprechend unterstützen. Die FDP fordert, dass jedes Kind einen Bildungs- und Betreuungsgutschein ab dem ersten vollendeten Lebensjahr erhält, der für Bildungsangebote u. a. an Krippen, Kindertagesstätten, Musikschulen oder Sportvereinen eingelöst werden kann. Gleichzeitig brauchen wir bundesweit vergleichbare Qualitätsstandards für die vorschulische Bildung und ein Gütesiegelsystem, das als Qualitätsnachweis für Eltern dienen soll. Schließlich benötigen wir eine Fortbildungsoffensive für Erzieherinnen und Erzieher. Zudem sollte künftig eine Hochschulausbildung oder eine entsprechende Qualifikation, zumindest für das Leitungspersonal von Kindertagesstätten, Voraussetzung sein.
Die FDP begrüßt die Beschlüsse des Europäischen Rates, bis 2020 den Ausstoß der Treibhausgase um 20 % gegenüber 1990 zu reduzieren, als ersten wichtigen Schritt. Wir brauchen einen Entwicklungspfad bis 2050 mit einer Reduzierung um 60 bis 80 % in den Industrieländern. Wichtigstes Klimaschutzinstrument ist für uns der Emissionshandel. Er gewährleistet einen wirksamen Umweltschutz durch feste Emissionsobergrenzen zu den geringsten volkswirtschaftlichen Kosten. Die FDP will den Emissionshandel in Deutschland auf den gesamten Verkehrs- und Wärmesektor ausweiten. Ansatzpunkt für diese Sektoren soll die oberste Handelsebene von Brennstoffen sein. Die Versteigerungserlöse des Emissionshandels sollen zur Senkung der Stromsteuer genutzt werden. Darüber hinaus will die FDP Auslandsprojekte für den Klimaschutz stärker anerkennen und so den Technologietransfer verstärken. Neben der Entlastungswirkung für das Weltklima hat dies große Kostensenkungspotenziale für den Klimaschutz auch in
Deutschland, weil pro eingesetztem Euro in sonnenreichen Ländern beispielsweise über Photovoltaikanlagen deutlich mehr Treibhausgasemissionen eingespart werden können als in Deutschland. Außerdem geht es auch darum, beispielsweise den Export von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien aus Deutschland voranzubringen und Arbeitsplätze zu sichern.
Die FDP spricht sich gegen das produktive Klonen, also die Herstellung von genetisch identischen Embryonen zum Zwecke der menschlichen Fortpflanzung aus und lehnt es als unmoralisch ab. Es widerspricht unserer Auffassung von der Einmaligkeit und der Würde des Menschen. Das Klonen mit dem Ziel der Schaffung eines kompletten, mit einem anderen genetisch identischen Menschen muss aus ethischen wie biologischen Gründen international verboten werden. Die FDP sieht dagegen beim so genannten therapeutischen Klonen einen geeigneten Forschungsansatz, um die Heilungschancen für bisher unheilbar Kranke wesentlich zu verbessern. Das erfordert u. a. eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes, das jede Verwendung von menschlichen Embryonen zu einem nicht ihrer Erhaltung dienenden Zweck verbietet und somit auch die Gewinnung von embryonalen Stammzellen in Deutschland untersagt. Stammzellen dürfen nur solchen menschlichen Embryonen entnommen werden, die ursprünglich mittels künstlicher Befruchtung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt wurden und hierfür die Einwilligung beider Spender der Keimzellen vorliegt. Eine Erzeugung eines Embryos allein zum Zwecke der Entnahme von Stammzellen soll verboten bleiben.
Die kommunale Selbstverwaltung ist ein Grundpfeiler unserer Verfassung. Unser Ziel ist es, das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen zu stärken. Hierzu müssen Aufgabenübertragungen an die Kommunen wirksam begrenzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist das sog. Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“), wonach Bund und Länder sich an den Kosten übertragener Aufgaben beteiligen müssen, in das Grundgesetz aufzunehmen. Außerdem müssen die Finanzen der Kommunen endlich auf eine solide Grundlage gestellt werden, indem die konjunkturanfällige Gewerbesteuer abgeschafft und durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer sowie ein eigenes Hebesatzrecht der Kommunen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt wird. In der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise ist dies mehr denn je erforderlich. Hinzu kommt, dass die Kommunen finanzielle Spielräume brauchen, um nachhaltig investieren zu können.
Neben der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder und Kommunen trägt der Bund in wichtigen Bereichen der Kultur Verantwortung: Auswärtige Kulturpolitik, Kulturförderung in der Hauptstadt, die Förderung von national bedeutsamen Einrichtungen sowie die Beteiligung an Gedenkstätten sind Beispiele für bedeutende Aufgaben des Bundes in diesem Politikfeld. Im Mittelpunkt liberaler Kulturpolitik steht der Bürger als Kulturschaffender, Kulturnutzer und Kulturförderer. Die FDP will deshalb Anreize zu stärkerem privaten Engagement schaffen. Die Grundlage für das Engagement der Zivilgesellschaft ist jedoch die verlässliche staatliche Förderung von Kultur. Daher bekennt sich die FDP nachdrücklich zur öffentlichen Kulturförderung und fordert die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz. Die FDP ist sich der besonderen Verantwortung des Bundes für die Kultur in der Bundeshauptstadt bewusst. Diese muss klaren Kriterien folgen und darf nicht zur Vernachlässigung der Kulturförderung in den übrigen Bundesländern führen. In der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Künstler sowie der Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft und der kulturellen Bildung sieht die FDP wichtige Zukunftsaufgaben.